Wir nehmen im Kindertagesheim Rodgau Kinder auf, die aufgrund individueller Beeinträchtigungen oder erschwerter Lebensbedingungen Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten zeigen und eine intensive heilpädagogische Hilfe benötigen.
Dies sind zum Beispiel: • Kinder/Jugendliche mit zum Teil erheblichen Auffälligkeiten in ihrem Sozialverhalten – von sehr extrovertiertem, grenzverletzendem bis zu sehr introvertiertem Verhalten – • Kinder/Jugendliche aus Familien in aktuellen Krisensituationen • Kinder/Jugendliche mit Misshandlungserfahrungen und Missbrauchserfahrung • Kinder/Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen, sprachlichen Auffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen • Kinder/Jugendliche mit Diagnose/Verdacht auf ADHS
Kostenträger für die von uns durchgeführte teilstationäre Maßnahme im Rahmen des § 32 oder §35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist das jeweils zuständige Jugendamt. Die Eltern haben je nach finanziellen Möglichkeiten einen geringen Kostenbeitrag zu leisten.
Wichtig für den Erfolg der Maßnahme sind die aktive Beteiligung der Eltern im Rahmen der Familienberatung sowie die verlässliche Kooperation mit dem Kindertagesheim, z.B. hinsichtlich telefonischer Erreichbarkeit während der Betreuungszeiten.
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